Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gelten ab Mittwoch, den 24.11.21, folgende rechtliche Regelungen für Klienten*innen und deren Angehörige / Eltern/ Betreuer*innen:
1) Unsere Klienten*innen mit einer gültigen ärztlichen Verordnung sind von der
3-G-Regel ausgenommen !
2) Angehörige / Eltern / Betreuer*innen die in Begleitung unserer Klienten*innen
die Praxis betreten, sind gesetzlich verpflichtet, die 3-G-Regelung einzuhalten
und den Nachweis zu erbringen !
Der Nachweis muss von der Praxis dokumentiert werden !
Können Angehörige / Eltern / Betreuer*innen den 3-G-Nachweis nicht
erbringen, dürfen Sie die Praxis nicht betreten !
Das Tragen einer FFP2 Maske in der Praxis, ist ab einem Alter von 12 Jahren vom Gesetzgeber als auch vom Deutschen Verband für Ergotherapie verpflichtend.
Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren müssen einen medizinischen M-N-S tragen.